Bestattungsvorsorge

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag regeln Sie ihre Bestattung. Es mag manchem undenkbar erscheinen, die eigene Beerdigung zu organisieren, aber es ist verantwortungsvoll sich selbst und den nächsten Angehörigen gegenüber.

Sie können einen Vorsorgevertrag abschließen, der bis ins kleinste Detail besprochen und auch später so ausgeführt wird. Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich auch nicht an eine Sterbegeldversicherung oder eine Treuhandeinlage gebunden.

Bestattungsvorsorgeverträge regeln die Bestattung nach Ihren Wünschen. In solchen Verträgen kann man über die Art der Bestattung, ob Feuer oder Erde bis zur Blumendekoration auf dem Sarg alles im Vorhinein festlegen. Viele Menschen bestimmen beispielsweise, welche Kleidung sie im Sarg tragen wollen und ob bestimmte Gegenstände mit in den Sarg gelegt werden sollen.

Solche Vorsorgeverträge sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod der einen betroffenen Vertragspartei hinaus. Da die Einrede Dritter nicht möglich ist, kann kein Erbe in den festgelegten Bestattungsablauf eingreifen.

Verfügung

Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben.

Angesichts des Zeitdrucks und der seelischen Belastung durch den Verlust können Wünsche des Verstorbenen oft nicht entsprechend umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen und sicherstellen, dass Ihren Angehörigen Ihr letzter Wille bekannt ist.

Oftmals wird in einem Testament festgehalten, wie der Verstorbene bestattet werden möchte. Dies ist allerdings nicht empfehlenswert, da das Testament in der Regel erst später eröffnet wird.

Gerne informieren wir Sie darüber, welche Inhalte solch eine Verfügung haben sollte.

Treuhandvertrag

Mit einem Treuhandvertrag schützen Sie Ihre Angehörigen vor Problemen und finanziellen Belastungen. Die Kosten für eine Bestattung können im Voraus bezahlt oder auch über andere Möglichkeiten (z. B. Sterbegeldversicherung) finanziert werden.

Als Mitglied der Bestattungstreuhand werden eingezahlte Gelder treuhänderisch verwaltet und erst im Todesfall an uns weitergegeben.

Sprechen Sie uns an. Wir nehmen uns Zeit für Sie.

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