Feuerbestattung

Sarg vor einer Feuerkammer, Foto: Pietät Unger

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert. Die Asche wird später in einer Urne beigesetzt.

Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Verfügung abgegeben haben. Ist dies nicht der Fall, so können die Angehörigen eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) ersatzweise angeben.

Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg oder später mit der Urne und der gleichzeitigen Beisetzung erfolgen.

Die Einäscherung ist die Voraussetzung für verschiedene alternative Bestattungsarten:

 

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